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Alt 02.09.2013, 07:49:07   #23
Goose
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Der Kupplungstrennschalter ist seit 1997 Pflicht geworden.

Wen er stört, einfach den Scheinwerfer aufmachen, die Kabel um stecken und den Schalter abbauen. dazu braucht ihr nur die Kabel zu verfolgen, und auseinander ziehen und das was über bleibt wieder zusammen stecken.

Übrigens, Verbali hat schon recht, wer im Leerlauf startet, und die Kupplung nicht zieht, wird feststellen das sich das Hinterrad trotzdem mit dreht....

Also soviel zu der Theorie das sich das Ritzel im Leerlauf nicht mitdreht. Solange das Öl in der Kupplung kalt ist, hat es einen sehr hohen Widerstand zwischen den Reib- und Kupplungsscheiben.
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