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Alt 28.10.2013, 09:00:41   #1
Urf
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Baujahr: 1994
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Standard Entdrosselung GS 500 Bj 94

Hallo,
Ich habe eine GS 500 E BJ94, die war über Ansaugstutzen und Düsen gedrosselt. Das wurde 2000 auch in den Brief eingetragen.
Brauche Ich nun ein Gutachten zum Entdrosseln ?
Das letzte mal hab ich sowas vor 20 Jahren gemacht da war es nur vorfahren und sagen drossel ist Raus, dann hat der Prüfer eine Runde auf dem Hof getestet und die Papiere ausgestellt.
Wie ist das nun heute. eigentlich möchte ich ja nur eine Eintragung rückgängig machen.
Ich hab hier schon mehrfach von Gutachten Leistungsstegerung gelesen. Aber meine war ja offen.
Brauch ich jetzt noch was,dazu ?

Grüße Frank
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