Es gibt beim TüV zwei Arten von Graukitteln
den normalen Prüfer , welcher Änderungsabnahmen nach §19 vornehmen darf - dieser braucht für sämtliche Vorgänge einen Wisch sowie nummerierte Teile mit denen er die Änderungen zweifelsfrei erfassen kann
und dann eben noch den Sachverständigen der Gutachten nach §20,21,22 erstellen und Einzelabnahmen vornehmen bzw Betriebserlaubnisse erteilen darf
wenn du also ohne die entsprechenden Gutachten zum TüV kommst , kann dir der normale Prüfer überhaupt nicht weiterhelfen
Nachtrag :
Das blöde ist , dass Prüfer häufig , Sachverständige aber selten sind , und ich noch nie einen Prüfer hab sagen hören : " Hier kann Ich Ihnen leider nicht weiterhelfen , hierzu brauchen sie einen richtigen Sachverständigen " - diese Blöße gibt sich keiner
also wenn du nicht gleich den richtigen erwischst , wimmeln dich die anderen einfach ab , indem sie von dir Nachweise verlangen die es so gar nicht geben kann
Geändert von Rocky (24.01.2014 um 14:15:04 Uhr)
Grund: Nachtrag
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