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Alt 30.01.2014, 22:21:32   #1
Youngtimerfan
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Standard Entdrosselung nicht im Fahrzeugschein eingetragen- Problem?

Guten Abend,

Tja, Probleme über Probleme, dabei habe ich mein Motorrad noch nichtmal.
Ich habe den Verkäufer heute gebeten, mir schonmal den Fahrzeugschein einzuscannen und per Email zu schicken, sodass ich das Motorrad schonmal versichern kann, bevor ich es in zwei Wochen endlich abhole.
Nungut... Mail bekommen und dann erschrocken festgestellt, dass im Fahrzeugschein 25kw eingetragen sind. Habe dann sofort den Verkäufer kontaktiert. Dieser sagte, dass sie zwar noch auf 25kw eingetragen ist, jedoch schon längst offen ist. Auf meiner Nachfrage, ob es dort nicht irgendwelche versicherungstechnischen Probleme etc gibt sagte er nur, dass er nie Probleme hatte und auch niemand nachgefragt habe, ich aber ohne Probleme die Drosselung wieder austragen könne.
Meiner Meinung nach muss das doch aber auf jeden Fall ausgetragen werden, bevor ich die Maschine anmelde, oder nicht? Ich bin ziemlich verärgert, da dass meiner meinung nach auch sicher an die 100€ kosten wird, er mir aber das Motorrad offen verkauft hat und das kann doch nicht sein!

Kann ich jetzt einfach eine Versicherung auf eine GS 500 e Baujahr 1993 abschließen, mit den offenen 46 PS? Und dann ganz gewöhnlich beim Straßenverkehrsamt anmelden? Der Verkäufer meinte, das könne so eingetragen bleiben und alles ist gut...

Wie ist denn eure Meinung dazu? Ich sehe es halt irgendwie nicht ein, wenn ich die Maschine jetzt kaufe, noch zum TÜV rennen zu können und sie kostenpflichtig umtragen zu lassen. Ach falls das weiterhilft, TÜV hat der Besitzer jetzt im Januar erledigt. Ist die Sache damit dann vielleicht geklärt?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin gerade echt am verzweifeln...

Liebe Grüße an alle!
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