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Alt 31.01.2014, 20:56:23   #11
Saugwurmmensch
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Wie bereits geschrieben: eine Probefahrt ist eigentlich nutzlos bei der Entdrosselung.
Daher ist es nicht zu schwierig, die Änderung abgenommen zu bekommen, auch ohne die Maschine vorzuführen.
Die meisten Graukittel sind noch fauler als sie gierig und inkompetent sind, da sind das 35 sehr leicht verdiente Euro.

Und klar musst du die neuen Papiere bezahlen. Die brauchst du ja eh neu, wenn du die auf dich zulässt
Du sparst dir nur den zweiten Weg und zweiten Fahrzeugschein, wenn die Maschine jetzt entdrosselt abgenommen wird.

Ansonsten wird die Kiste auch nicht explodieren, wenn man die Überführungsfahrt offen aber gedrosselt eingetragen unternimmt.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber hier im Forum gehen wir zum Schutz der Unbedarften immer vom Worst Case Szenarien aus.
Wenn du nach der Abholung eh nicht fahren musst/willst, kannst du auch im Frühjahr die Leistungsänderung abnehmen und eintragen lassen. Dann ist genug Zeit zum Sparen.

Aber fair wäre es vom Verkäufer, wenn der die Entdrosselung abnehmen lässt. Dann brauchst du bei der Anmeldung nur den Wisch vorzeiten und bekommst gleich die richtigen Fahrzeugpapiere.

Das Entdrosselungsgutachten kann man übrigens in diesen Thread erfragen:
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=17046
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