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Alt 11.03.2014, 19:58:03   #15
GSchick
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Genau.

Dieselben Probleme hatte ich bei meiner auch, als ich ne Vollverkleidung montiert hatte. Die A ist zwar in den Papieren aufgelistet, aber ohne ABE-Nummer (nur ein Sternchen).

Also alles was geändert wird und im Normalfall ne ABE für die B hat muss der TÜV eintragen.
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Gruss Günter

Zitat:
Da nimmst du ein Stück Schweissdraht und tüttelst das hier so rum (aus Werner - Beinhart)
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