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Alt 24.03.2014, 20:35:55   #10
Spirit
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Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass da nicht mehr geguckt wird als bei einer HU. Was soll da auch mehr gemacht werden. Defekte und Durchrostungen sollen bei der HU ja auch erkannt werden.

Beim KBA werden die Daten nach sieben Jahren gelöscht. Früher war das bereits nach einem Jahr der Fall. Man konnte aber um ein halbes Jahr verlängern.

Es geht bei der Vollabnahme nach § 21 StVZO darum, dass die Daten beim KBA bereits gelöscht sind oder noch gar nicht eingetragen wurden (Importfahrzeuge). Der TÜV stellt dann eine Übereinstimmungsbescheinigung aus.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...ab_informieren

Es wird aber ein neuer Brief bzw. Zulassungsbescheinigung notwendig, zumindest war das früher (vor ca. 30 Jahren) so.

Früher wurden die Daten vom TÜV in einen Blanko-Brief übertragen.

Frag, bevor du zum TÜV gehst, bei der Zulassungsstelle nach, ob der TÜV die Daten in einen Blanko-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung eintragen muss oder die ein eigenes Formular, die Übereinstimmungserklärung, verwenden. (Ich glaube mittlerweile wird das so gemacht, das weiß ich aber nicht genau).

Ich hatte damals keinen Blanko-Brief und musste dann zwei mal zum TÜV.

Normalerweise haben alle Zulassungsstellen eine eigene Homepage. Da sollte man so etwas nachlesen können.

Z.B.

http://www.strassenverkehrsamt.de/ar...ebrauchtwagens

Du musst den Paragraphen §21StVZO mal genau lesen:

"Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND (!) weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können "

Im Klartext: Eine Vollabnahme ist nur noch dann nötig, wenn kein Fahrzeugbrief oder ähnliches mehr vorhanden ist.
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