Na denn.
Ist nur verwunderlich, dass überall steht:
"darf nicht länger als 7 Jahre stillgelegt sein", "nach 7 Jahren erlischt die Betriebserlaubnis und das Kfz gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen" und keinen interessiert es.
Dann bräuchte man es auch nicht schreiben.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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