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Alt 10.04.2014, 03:53:22   #16
berndy
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Na denn.

Ist nur verwunderlich, dass überall steht:

"darf nicht länger als 7 Jahre stillgelegt sein", "nach 7 Jahren erlischt die Betriebserlaubnis und das Kfz gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen" und keinen interessiert es.

Dann bräuchte man es auch nicht schreiben.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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