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Alt 27.04.2014, 08:01:43   #9
berndy
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Bei der Eintragung der offenen Leistung vorher bei der Prüfstelle nachfragen.

Manche zicken herum und wollen eine Bestätigung einer Werkstatt, Händlers ...

Wenn man keine hat und das vorher nicht wusste, dass die eine wollen, muss man u.U. zweimal hin und doppelt bezahlen.

Wenn die eine Prüfstelle so einen Wisch will, besteht auch noch die Möglichkeit, dass eine andere Prüfstelle keinen solchen Wisch braucht. Also bei mehreren anfragen.

Meine Erfahrungen vor mehr als 30 Jahren mit meiner 400er Honda, über Nockenwelle gedrosselt. Beim Kauf waren 27 PS eingetragen aber die 43 PS Nockenwelle eingebaut.

Als gesetzestreuer Bürger bin ich natürlich zur Prüfstelle und wollte das eintragen lassen. Der Ingenieur fragte nach der Händlerbestätigung. Ich: die gibt's nicht, so von privat gekauft. Der dann: Trage ich nicht ein, sie könnten ja sonst was am Motor verändert haben. Ich dann daraufhin Gebühr zurückerhalten.

Bei der nächsten Prüfstelle angefragt. Dort: offene Leistung eintragen? Kein Problem, wenn sie mehr Versicherung bezahlen wollen. Ich: Händlerbestätigung? Der Ingenieur: Nee, nur bei Leistungsminderung.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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