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Alt 12.05.2014, 14:09:56   #3
silvio
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Bei vielen Versicherungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall und das meist für beide Seiten. Les dir mal das Kleingedruckte durch. Wenn dem so ist, brauchst nur einen Versicherungsfall melden. Ob der bezahlt wird oder nicht spielt m.W. keine Rolle.
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