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Alt 12.05.2014, 15:25:25   #4
Chris_Telmeth
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Zitat:
Zitat von silvio Beitrag anzeigen
Bei vielen Versicherungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall und das meist für beide Seiten. Les dir mal das Kleingedruckte durch. Wenn dem so ist, brauchst nur einen Versicherungsfall melden. Ob der bezahlt wird oder nicht spielt m.W. keine Rolle.
hm nee sowas lass ich lieber sein ; )

Zitat:
Zitat von geko4711 Beitrag anzeigen
Wenn du dir die Umstände machen willst - ja das geht!
hat die andere Versicherung die gleichen Leistungen (das klein Gedruckte ist wichtig)?
Es entstehen aber Kosten für das Ummelden auf deinen Kumpel und wieder zurück (und wenn der nicht im Landkreis wohnt, dann auch noch andere Kennzeichen).
Nun rechne mal gegen, wieviel du von der Versicherung zurück bekommst (anteilig 45,84 pro Monat) und wie viel Monate es noch bis zur ordentlichen Kündigung sind - dann entscheide selbst
hm stimmt wohl..is ja nich mehr lange bis dahin....
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