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Alt 10.06.2014, 16:11:37   #37
Saugwurmmensch
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Miss doch einfach nach! Nur weils der Werkstatt-Graukittel nicht bemerkt hat, ist es längst nicht erlaubt

Nach EG-Recht musst du vorn einen Abstand (Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante) von 240 mm haben.
Das klappt bei den originalen Lampenhaltern mit Blinkern, die 40 mm Armlänge haben. (hinten beträgt der Mindestabstand 180 mm)
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