Miss doch einfach nach! Nur weils der Werkstatt-Graukittel nicht bemerkt hat, ist es längst nicht erlaubt
Nach EG-Recht musst du vorn einen Abstand (Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante) von 240 mm haben.
Das klappt bei den originalen Lampenhaltern mit Blinkern, die 40 mm Armlänge haben. (hinten beträgt der Mindestabstand 180 mm)