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Alt 29.06.2014, 16:35:08   #13
berndy
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Zitat:
Zitat von CivicDeejay91 Beitrag anzeigen
Ich kanns dir auch nicht sagen. Ich hab die STVZO ewig studiert, weil ich nicht wusste, ob die WBA ohne Blinkerkontrolle zulässig ist oder nicht.
Fazit: Mir egal, nix gefunden, frustriert, weil Amtsdeutsch nicht verstanden.

Ich vermute mal, dass entweder die rote Leuchte oder die Blinkerkontrolle(n) leuchten müssen!

mfg
Nö, die WBA braucht eine eigene rote! Kontrollleuchte. § 53 a Abs. 4 Nr. 3, i.V.m. 39 a und 53 a Abs. 5 StVZO

http://www.powerboxer.de/tuev-fragen...t-bei-derungen
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