Zitat:
Zitat von CivicDeejay91
Ich kanns dir auch nicht sagen. Ich hab die STVZO ewig studiert, weil ich nicht wusste, ob die WBA ohne Blinkerkontrolle zulässig ist oder nicht.
Fazit: Mir egal, nix gefunden, frustriert, weil Amtsdeutsch nicht verstanden.
Ich vermute mal, dass entweder die rote Leuchte oder die Blinkerkontrolle(n) leuchten müssen!
mfg
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Nö, die WBA braucht eine eigene
rote! Kontrollleuchte. § 53 a Abs. 4 Nr. 3, i.V.m. 39 a und 53 a Abs. 5 StVZO
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen...t-bei-derungen