So, ich habe es gefunden, hat etwas Mühe bereitet:
Da steht es:
https://www.jurion.de/Gesetze/EU/319...930,1,17770101
Anhang 1 31993L0091
RICHTLINIE 93/91/EWG DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1993 zur Anpassung der Richtlinie 78/316/EWG des Rates über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge (Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrolleuchten und Anzeiger) an den technischen Fortschritt
EU-Recht
Warnblinkanlage
ISO 2575 Nr. 4.4
Farbe des Lichtes der Kontrolleuchte: rot
Die ganze Innenfläche des Symbols kann dunkel gefärbt sein.
Anmerkung zu den Abbildungen 9 und 10:
Bei getrennten Kontrolleuchten für den linken und den rechten Fahrtrichtungsanzeiger können die beiden Pfeile getrennt benutzt werden. In diesem Fall dürfen die beiden getrennten Pfeile entweder zusammen mit der in Abbildung 10 beschriebenen oder anstelle dieser Kontrolleuchte gleichzeitig als Kontrolleuchte für die Warnblinkanlage benutzt werden.
So wie ich das verstehe, bräuchte man bei der GS, weil die nur eine Kontrollleuchte hat, eine zusätzliche, rote Kontrollleuchte.
Bei Motorrädern mit zwei Kontrollleuchten können diese anstelle der roten Kontrollleuchte verwendet werden.