Wenn nicht vorgeschrieben ist, dass die Verbandskästen noch nicht "abgelaufen" sein dürfen, wie können die einen dann zwingen die zu tauschen, wenn das Haltbarkeitsdatum erreicht ist?
Btw: in dem Apothekenartikel heißt es "Verbandskästen in Autos und Motorrädern...".
Hab ich noch was verpasst?
Auch die Zusatzmaterialien sind doch seltsam...Pflasterstreifen...als ob jemand wegen ner Wunde, die mit nem Pflaster abgedeckt werden kann seinen verschweißten Verbandskasten aufreißt...das macht die nächste Verkehrskontrolle evtl. sehr langwierig, wenn der auf Vollständigkeit überprüft wird...
|