Wenn es da geparkt ist, ist es ja keine Fahrt und in dem von Rocky zitierten Gesetz steht ja ausdrücklich Fahrt und nicht, dass man es vor der Eisdiele parken darf, wenn man am gleichen Tag zum TÜV fährt.
Wenn der TÜV abgelaufen ist, darf die Polizei dir übrigens sogar auf einem Privatgelände ein Knöllchen verpassen. Paradoxerweise aber nicht, wenn du das Kennzeichen abschraubst auf dem Privatgelände und es dann quasi "abgemeldet" da steht. Aber sobald es eine Straßenzulassung (Kennzeichen) hat, muss es auch hierfür die TÜV Plakette haben, egal, wo es steht. Zumindest wurde mir das von einem Polizisten erzählt und von einem noch "Azubi" bestätigt.
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Gruß,
Thomas
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