Zitat:
Zitat von Rocky
also solange ein von der Zulassungsstelle erteiltes Kennzeichen vorhanden ist und für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht , darf man mit dem Fahrzeug zur HU fahren
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Nur teilweise richtig.
Ungestempeltes Kennzeichen bedeutet hier nicht abgelaufene HU sondern:
Ein Fahrzeug soll zugelassen werden, ist es aber noch nicht. Die HU ist nicht mehr gültig oder das Fahrzeug war noch nie bei einer HU weil Import aus dem Ausland ... Die Zulassungsstelle teilt auf Anfrage ein Kennzeichen zu, die Zulassungsplakette wird aber noch nicht aufgeklebt, da das Fahrzeug ohne gültige HU nicht zugelassen werden kann. Da eine Zulassung ja angestrebt wird, liegt bereits eine Versicherungszusage vor, die auch die Fahrt mit dem ungestempelten Kennzeichen einschließt. Nun darf man in einer bestimmten Frist, meistens eine Woche, mit dem Fahrzeug zur HU fahren. Früher gab die Zulassungsstelle noch einen "Vorführschein" aus. Der wurde aber abgeschafft.
Fahrten ohne gültige HU mit einem zugelassenen Fahrzeug sind, auch auf dem Weg zur HU, zu beanstanden.