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Alt 04.09.2014, 22:04:17   #24
Rocky
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Registriert seit: 11.01.2008
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du meinst das hier ...

Zitat:
Die Halter sind verpflichtet, ihre zugelassenen Fahrzeuge in periodischen Abständen überprüfen zu lassen. Nichtbenutzung im öffentlichen Verkehrsraum berührt die Vorführpflicht nicht!!!
naja , wie gesagt Absatz 3 oder Strafe zahlen - letzteres ist halt immer etwas teurer
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