du meinst das hier ...
Zitat:
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Die Halter sind verpflichtet, ihre zugelassenen Fahrzeuge in periodischen Abständen überprüfen zu lassen. Nichtbenutzung im öffentlichen Verkehrsraum berührt die Vorführpflicht nicht!!!
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naja , wie gesagt Absatz 3 oder Strafe zahlen - letzteres ist halt immer etwas teurer