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Alt 08.09.2014, 18:36:55   #32
berndy
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Du kriegst sie ohne gültige HU ohnehin nicht umgemeldet. Also vorher zur HU und dann passt das.

Die Pflicht zur Vollabnahme ergibt sich erst, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt oder noch nicht in D zugelassen war.

Bei der Vollabnahme geht es natürlich auch um die Verkehrssicherheit (HU) aber auch darum, dass die Daten mit denen in der Betriebserlaubnis übereinstimmen. Das ist der Unterschied zur normalen HU. Glücklich ist, wer einen alten Fahrzeugbrief oder ein COC-Papier (ausländische Betriebserlaubnis, Übereinstimmungserklärung...) besitzt. Das macht das Verfahren sehr viel einfacher.

Ist eigentlich nur eine Formsache, die etwas mehr Geld kostet als eine HU.

Wenn technisch alles in Ordnung ist und alle Papiere vorliegen ist das auch kein großer Aufwand.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...ab_informieren

Also keine Angst, du braucht keine Vollabnahme und wenn, wäre es auch kein Problem.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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