Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.09.2014, 07:05:59   #25
Rocky
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Rocky
 
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
Standard

nee , das kann man sich natürlich nicht löschen lassen , dass man sich an die Betriebserlaubnis zu halten hat

das ist übrigens der entsprechende Abschnitt der ABE F114 für die GM51B

http://forum.gs-500.de/attachment.ph...2&d=1366658924

also Zwillingsbereifung oder Vollgummiräder sind laut Betriebserlaubnis zweifelsfrei untersagt ( und zwar sowohl auf der ersten wie auf der zweiten Achse )
__________________
` `

Rocky ist offline   Mit Zitat antworten