nee , das kann man sich natürlich nicht löschen lassen , dass man sich an die Betriebserlaubnis zu halten hat
das ist übrigens der entsprechende Abschnitt der ABE F114 für die GM51B
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...2&d=1366658924
also Zwillingsbereifung oder Vollgummiräder sind laut Betriebserlaubnis zweifelsfrei untersagt ( und zwar sowohl auf der ersten wie auf der zweiten Achse )