Zitat:
Zitat von AmigaHarry
Was is'n das für eine komische Vorschrift bei euch? Wir können das Kennzeichen täglich zurücklegen und auch wieder holen......ob nach 2 Tagen, 4 Monaten oder länger (bis max. 1 Jahr) spielt dabei keine Rolle.....
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Das können wir auch, aber:
1. Darf ich zur Zulassungsstelle einmal quer durch die Stadt
2. Darf ich 2 h warten, wenn ich nicht vor 7 Uhr morgens dort bin
3. Kostet das wieder soviel "Bearbeitungsgebühr", dass es keine Rolle spielt, das Bike das ganze Jahr zuzulassen
4. Muss man der Versicherung auch bescheidgeben
Einfach zu umständlich.