Zitat:
Zitat von AmigaHarry
Was is'n das für eine komische Vorschrift bei euch? Wir können das Kennzeichen täglich zurücklegen und auch wieder holen......ob nach 2 Tagen, 4 Monaten oder länger (bis max. 1 Jahr) spielt dabei keine Rolle.....
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Es geht nicht darum das Kennzeichen zu reservieren sondern darum Versicherung und Steuer in der Zeit zu sparen, in der man ohnehin nicht fahren will.
Sinn des Saisonkennzeichens ist es, die vorübergehende Stilllegung und die damit verbundenen Besuche bei der Zulassungsstelle, Versicherungsmitteilung, Eintragung in die Zulassungsbescheinigung usw. zu vermeiden.
In dem betreffenden Zeitraum ruht sozusagen die Zulassung, Versicherung und Steuer sind ausgesetzt, man darf aber auch nicht fahren. Die Haftplicht- und Teil- oder Vollkasko-Versicherung läuft beitragsfrei weiter. Nach Ende des Zeitraums kann man einfach wieder fahren ohne zuerst zur Zulassungsstelle zu müssen...
Das vereinfacht es doch sehr, wenn man mit einem Fahrzeug z.B. nur im Sommer (Motorrad, Cabrio, Wohnmobil) oder nur im Winter (Winterauto) fahren will. Da spart man sich alljährlich das Ab- und Anmelden.
http://www.zulassung-ulm.de/saisonkennzeichen.php