Dein Problem besteht also darin, dass ein offensichtlich nicht schuldfähiger Mensch in psychiatrische Behandlung kommt, wo er möglicherweise an seinem Verhalten arbeiten wird? Was würdest du vorschlagen? 5 Jahre wegsperren, wodurch er nix lernen würde?
Oder ist dein Problem, dass er die Chance bekommt, wieder entlassen zu werden?
"Die gerichtlich angeordnete Unterbringung kann lebenslänglich andauern. Laut Gesetz muss jedoch jährlich geprüft werden, ob der Grund dafür weiterhin besteht."
Falls du Lesestoff brauchst, lies dir mal den Fall Mollath durch. Diese Chance auf Entlassung ist ein essentieller Teil unseres Rechtssystems.
Nur weil man Schuldunfähigkeit nicht begreift, heißt das nicht, dass dieses Problem nicht existiert.
Ich bin selber Motorradfahrer und kann seine Taten nicht verstehen aber das ist kein Grund, einen Hass gegen diese Person zu hegen. Wer mal mit psychisch kranken Menschen gearbeitet hat, kann meinen Standpunkt vielleicht teilen.
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