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Zugelassen ist solcher Eigenbau trotzdem nicht
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eigentlich ist das auch nichts anderes als z.B. bei einer Gm51B welche ursprünglich nach der StVZO abgenommen wurde (BE F114 /89-00) kürzere Blinkerarme nach EG Zulassung zu montieren ( und dies nicht umtragen zu lassen )
strenggenommen erlischt auch hier die Zulassung ; trotzdem macht es jeder und keinen interessierts