Gehört bei der Lichtpflicht von Krafträdern nicht auch das Rücklicht dazu?
Das finde ich sowieso irgendwie schade, dass das Rücklicht bei den Tagfahrlichtumbauten immer auf der Strecke bleibt.
Wäre ja nur minimaler Mehraufwand mit großem Sicherheitsplus.
Allerdings weiß ich nicht, wie da die Gesetzeslage ist.
Zudem gibt es /gab es zumindest zu StVZO-Zeiten immer einen Unterschied zwischen Beleuchtungseinrichtungen für Motorräder und andere KFZ (50R Kennung).
Weiß nicht, ob das Tagfahrlicht sowas auch braucht...
Auch die Höhe und andere Abstände von Tagfahrleuchten ist für Autos vorgeschrieben. Gibt es da eine Regelung für Motorräder?
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