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Zitat von Egon1951
Hallo Grüß Dich Mattis, das geht auch für Privatverkauf nicht mehr , und als Bastelfahrzeug kannst Du keine Maschine für 16 Scheine verkaufen , das würde kein Gericht anerkennen .  
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Hallo Egon
Gibt es da einen Gesetzestext zu? Würde mich sehr interessieren.
Wenn ich schreibe "ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme, gekauft wie gesehen" kann mir mMn keiner mehr was. Und wenn jemand "aufgrund des Alters" ein Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" für 1600€ kauft und er es bei der Besichtigung als tauglich ansieht ist es sein Problem, wenn ne Woche später was kaputtgeht.
Ein KFZ-Händler muss lt. Gesetz 2 Jahre Gewährleistung geben aber idR wird diese auf 1 Jahr reduziert. Einfach weil im Kleingedruckten "1 Jahr Gewährleistung" steht. So einfach geht und machen die sich das.