Zitat:
Zitat von Ariatin
Nach deiner Schilderung hast du nichts zu befürchten. Solange das Datum, dass links steht, mindestens zwei Jahre her ist, darfst du offen fahren.
Das mit dem eine Woche nach der Prüfung verstehe ich nicht?!
|
Ja ist es.
Mit der einen Woche meine ich die zeit bis die Führerscheinstelle den Führerschein fertig hat.

Das da dann dann richtige Dateum schon drinnen steht und nicht wie bei mir handschriftlich.
Aber danke, du hast mir sehr geholfen!