Thema: Stilllegung
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Alt 19.05.2015, 08:43:12   #1
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Standard Stilllegung

Hallo zusammen,
trotz Suche und Google kann ich nicht herausfinden ab wann die zeit der Stilllegung beginnt. Ich denke mir zwar das es mit der Abmeldung des KFZ beginnt, da aber meine Susi seit 2009 keinen TÜV mehr hat, wollte ich wissen ob dieser Zustand die Zeit für die 7 Jahre bis zur Vollabnahme verkürzt?
Oder startet die Zeit bis zur Vollabnahme ab dem Ablauf der letzten TÜV-Abnahme?
Ist es besser den TÜV vor 2016 zu machen um dem Prozedere der Vollabnahme zu umgehen, oder zählt die Zeit ab der Stilllegung ??

Freue mich auf eure Antworten.
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Gruß, vom schreiner !

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