Die Stillegungzeit beginnt mit der Abmeldung
eine Vollabnahme ist aber auch nach über 7 Jahren nicht zwingend
Zitat:
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Vollgutachten sind nur Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können
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im Zweifelsfall einfach beim Tüv nachfragen