Thema: Stilllegung
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Alt 19.05.2015, 10:17:46   #2
Rocky
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Die Stillegungzeit beginnt mit der Abmeldung

eine Vollabnahme ist aber auch nach über 7 Jahren nicht zwingend

Zitat:
Vollgutachten sind nur Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können
im Zweifelsfall einfach beim Tüv nachfragen
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