Zitat:
Zitat von der schreiner
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Hab das noch bei TÜV Hanse gefunden.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
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◾Anzahl: 4
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Nur mal so zur Info:

Anzahl Blinker ist nicht zwingend 4, sondern mindestens 4.
Ich hatte mal bezüglich zusätzlichem Anbau von LED-Blinker-Spiegeln beim KBA angefragt. Da war die verbindliche Auskunft: "
Die Anzahl der Fahrtrichtungsanzeigerpaare ist nach § 54 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht begrenzt."