von
http://www.xj-ig.de/recht.htm
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Versicherungen
Allgemeine Information zu Versicherungen/Schadensabwicklung:
Bei einem nicht verschuldetem Unfall, bei dem die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden bezahlen muß, tritt immer wieder folgende Situation ein: Die Zahlungspflichtige Versicherung überweist nicht die Summe laut Gutachten, unter dem Hinweiß das sie die volle Summe erst dann bezahlt wenn die Werkstattrechnung vorgelegt wird.
Dies ist nicht zulässig. Schreibt der Versicherung (Einschreiben) das Ihr innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Überweisung des Restbetrages erwartet, inclusive MwSt. da Ihr nicht Vorsteuerabzugfähig seid.
Endlich gibt´s nach einem unverschuldeten Unfall auch mehr Tagegeld für Motorräder. In der neuen Nutzungsausfall-Tabelle von EurotaxSchwacke wurden die Beträge bei allen Fahrzeugklassen deutlich angehoben, zum Teil sogar verdreifacht. Nutzungsausfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Dauer der notwendigen Reparatur oder - wenn auf Basis eines Sachverständigengutachtens fiktiv abgerechnet wird - für die geschätzte Reparaturzeit, wenn durch Fotos oder Vorführung des Motorrads nachgewiesen wird, daß die Maschine tatsächlich auch gerichtet wurde. Nach einem Totalschaden gibt´s Tagegeld für die Dauer der Wiederbeschaffung (in der Regel 14 Tage). Allerdings: Nicht jeder Biker hat nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Tagegeld bekommt nur, wer das Zweirad an Stelle eines anderen Fahrzeugs zum Beispiel für den Weg zur Arbeit benutzt und kein Zweitfahrzeug besitzt, auf das er nach dem Unfall ausweichen kann. Biker, die ihre Maschine nur zum Sport oder Freizeitspaß aus der Garage holen, bekommen wenigstens für das Wochenende oder für eine fest geplante Motorradreise Nutzungsausfall.
Tagegeld in DM-----Gruppe-----Fahrzeuge
50----------------------E------------Motorräder bis 20 kW
60----------------------F------------Motorräder bis 37 kW
90----------------------G-----------Motorräder bis 57 kW
110--------------------H------------Motorräder bis 72 kW
130--------------------I-------------Motorräder über 72 kW oder über 1200cm3
Hierzu ein Urteil des OLG Saarbrücken, Az: 3 U 190/88 Für die Anerkennung der Nutzungsausfallentschädigung wegen Totalbeschädigung seines Motorrades muß der Fahrzeughalter näher darlegen, inwiefern er auf die ständige Verfügbarkeit des Motorrades tatsächlich angewiesen ist.
Versicherung muß Gutachterkosten ersetzen: Bei Reparaturkosten über 1000,--DM ist nicht von einem geringfügigen Schaden auszugehen, deshalb ist es für den Geschädigten von Interesse, ob eine Wertminderung vorliegt. Bei 1348,--DM Reparaturkosten sind daher die Sachverständigenkosten zu ersetzen. Es liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor (AG Chemnitz, DAR98, 202)
NEU für ALT Die Schutzkleidung trägt der Motorradfahrer zur Sicherheit. Der Schädiger muß die beschädigten Kleidungsstücke deshalb ohne Abzug neu für alt ersetzen. Eine Vermögensvermehrung des Geschädigten tritt bei einer Neuanschaffung nicht ein. (AG Lahnstein, 2C 44/9

(AG Bad Schwartau, 3 C 321/99)
(OLG Hamm, 9U 218/95)
Motorradunfall: Hat ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung einen unverschuldeten Unfall, so darf die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld mindern, wenn sie nachweisen kann, daß die Verletzungen mit Schutzkleidung weniger schmerzhaft ausgefallen wären - obwohl das Tragen solcher Kleidung nicht vorgeschrieben ist. (Amtsgericht Hannover, 544 C 15726/95)
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Tagegeldsätze sind offensichtlich nicht ganz auf dem aktuellen Stand, ich schau mal, ob ich noch was neueres finde
Achja, und hier stehts jetzt nicht dabei, aber als Geschädigter hast du Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlt.
Alles das aber nur, daß der andere die volle Schuld kriegt. Bei Teilschuld wirds dann wohl entsprechend geteilt vermute ich mal, aber das sollte ja bei dir eh nicht zur Debatte stehen.
Cherry