30.08.2004, 16:39:52
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#3
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Gast
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Zitat:
Probefahrt
Gutgläubigkeit kam einen Motorradbesitzer teuer zu stehen: Er überließ dem vermeintlichen Kaufinteressenten die Schlüssel für eine Probefahrt. Doch der Mann verschwand mitsamt Maschine auf Nimmerwiedersehen. Die Kaskoversicherung lehnte daraufhin die Regulierung ab. Das Landgericht Bonn bestätigte (Aktenzeichen 9 O 203/85): Der Verkäufer sei nicht bestohlen, sondern betrogen worden, und dafür komme die Kaskoversicherung nicht auf. Zudem hätte er Vorsichtsmaßnahmen treffen können.
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Zitat:
Sozius verletzt
Wer haftet, wenn sich der Sozius verletzt, weil der Motorradfahrer etwa ruckartig Gas gibt, so daß der Passagier den Halt verliert und auf die Straße stürzt? Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az 12 U 137/95), das der Bundesgerichtshof bestätigte, wurde ein Motorradfahrer verurteilt, Schadensersatz in halber Höhe zu leisten. In diesem Fall hatte der Biker aus Schrittempo plötzlich auf 50 km/h beschleunigt, so daß der Beifahrer den Halt verlor und vom Motorrad fiel. Der Fahrer handelte nach Gerichtsurteil pflichtwidrig, weit er den Sozius nicht vor der plötzlichen Beschleunigung gewarnt habe. Außerdem hätte er bemerken müssen, daß sich der Mitfahrer nicht sicher an ihm festhielt, wozu er ihn ausdrücklich hätte auffordern müssen.
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