30.08.2004, 17:07:25
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#4
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Motorradteile gehören zum Hausrat!
Bei einem Einbruch im Keller wurden einem Schrauber Motorradteile im Wert von zirka 5.000 € / 10.000 DM teils gestohlen oder teils böswillig beschädigt. Seine Hausrat-versicherung wollte den Schaden nicht ersetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: Der Risikoausschluß für Kraftfahrzeuge aller Art erstreckt sich bei einer Hausratversicherung nicht auf Motorradteile, die der Versicherungsnehmer den Winter über zur Reinigung und Wartung ausgebaut hatte. Der BGH betonte, dass Versicherungsklauseln so auszulegen seien, wie sie ein durch-schnittlicher Versicherungsnehmer verstehe. Und im täglichen Sprachgebrauch werden ausgebaute Einzelteile nicht als Kfz bezeichnet. Anders sähe es aus, wenn während eines Reparaturvorgangs Teile gestohlen würden, die in der Nähe des Fahrzeugs zum Beispiel in einer Werkstatt oder Garage liegen.
(BGH, Az. DAR 96, 317)
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MfG Marc
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