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Alt 23.09.2015, 07:13:02   #16
Papaschlumpf
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Hallo, habe ein ähnliches Problem, mit dem Roller am Anfang einer Fußgängerzone geparkt, wo für Lieferverkehr frei ist und am Gehweg auch nur Fahrradstellplätze sind.
Dort habe ich mein Roller dazu gestellt.
Auf jedenfall habe ich ein Zettel am Roller hängen gehabt, als ich aus dem Kino kam.
Ich habe schon mal etwas von Halterhaftung gehört, gibt es das noch ?
Wie verhält man sich da ?
Nicht bezahlen, auf Brief der Stadt warten und darauf dann spät antworten und sagen, man wisse nicht wer gefahren sei ?
Daraufhin erhält man dann eine Strafe als Halter von 15€ + 3,50€ Verwaltungsgebühren.
Wäre über Informationen dankbar, über Google bin ich zu keinem vernünftigen und aktuellen Ergebnis gekommen.
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