Rechtsauskunft? Dazu ohne Wissen, wie die Beschilderung der Straße oder der Verkehrszone aussieht?
Ihr seid mutig! Oder Hellseher!
Oder wohnt ihr in der selben Straße?
Ohne Beschilderung frage ich mich aus den dürftigen Aussagen nur- warum hat der nette Herr für einen Parkplatz "bezahlt"? Ist es das übliche städtische Anwohnerparken? Dann braucht man als Moepp-Fahrer in den meisten Fällen ebenso die "kommunale Parkgenehmigung".
Ebenso können Parkplätze als PKW-Parkplätze ausgewiesen sein.
Dann sind es KEINE Parkplätze für Motorräder.
Das gilt auf Autobahnparkpätzen ebenso wie auch in Städten, (ich hatte das schon vor der Stadtbibliothek. Nach einem Knöllchen - worauf ich mal die Oberbürgermeisterin anschrieb- wurde der Parkplatz dann auch zusätzlich für Motorräder ausgeschildert. Und wofür ich heute noch dankbar bin, das Verfahren gegen mich eingestellt.)
Ganz außen vor- Vielleicht dürfen auf der anderen Seite eigentlich gar keine Fahrzeuge stehen? Daß da immer Auts stehen, bedeutet nicht, daß sie es auch dürfen!
Insofern gibt es schon mindestens 3 mögliche Gründe, warum der "nette Herr" möglicherweise Recht haben kann.
P.S. Parken auf den Gehweg ist im Übrigen, wenn nicht explizit so als Parkmöglichkeit ausgeschildert, ebenfalls verboten. Nicht mal, wenn man das "motorisierte Fahrrad" bei den Fahrradstellplätzen abstellt....
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