Motorrad in Originalzustand zurückversetzt
Hi,
ich habe meine GS gebraucht erstanden, der Vorbesitzer hatte sie sich umbauen lassen, da er eine Behinderung hatte. Die Kupplung und alle Schalter wurden vom linken Lenker umgebaut an den rechten, und die Bremse wurde nur noch mit dem Fuß bedient. Bevor er mir das Motorrad verkauft hat, hat er es in den Originalzustand zurückversetzen lassen, allerdings stehen die Änderungen noch im Fahrzeugschein. Ich habe keinerlei Gutachten, allerdings wurden ja die Originalteile wieder angebaut. Muss ich irgendwas beachten wenn ich das Motorrad zum TÜV bringe? Wollen die irgendwelche Unterlagen?
Liebe Grüße,
Gasp0de
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