Zitat:
Zitat von Kay73
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Und im verlinkten Gesetz steht das:
"Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss,
keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten."
Das heißt für mich eigentlich nur, dass das Fahrzeug nichts mehr im öffentlichen Verkehr verloren hat, bis zur neuen Marke