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Alt 02.05.2016, 15:22:31   #28
Kay73
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Nein. Das bedeutet inhaltlich, daß das Fahrzeug, wenn es mit Terminüberschreitung angehalten wird, zwangs-stillgelegt werden kann.
Hier wird auch nicht auf den verbleib im öffentlichen Verkehrsraum eingegangen, nur der Betrieb des Fahrzeuges...

Auch hier steht nichts zu einer Ausnahme bezüglich der Fristüberschreitung.
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