Zitat:
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Zitat von Vulle
....Ist der Autofahrer nach rechts abgebogen und es ging dabei nur um den reinen Überbremser durch Erschrecken, dann ist das wirklich ne gute Frage ob man den Autofahrer zu einer Teilschuld belangen könnte ...
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Kannst du vergessen....solange du nicht in irgend einer Art und Weise mit ihm kollidierst und nur aus Schreck verbremst, ist es alleine deine Schuld....zumindest laut STVO.
So einen ähnlichen Fall hat ein Arbeitskollege gehabt.
Er hätte eine Zivilrechtliche Klage einreichen können....das war alles.
Lohnt sich aber nicht wirklich...