Hab mir mal das besagte Gutachten angesehen:
http://www.motacc.de/downloads.html
Da steht der Lenker darf nur an die serienmäßigen Befestigungen montiert werden. Da die GM51 keine Aufnahme für den Rohrlenker serienmäßig besitzt, ist diese ABE dann wohl auch nicht zulässig?!