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Alt 06.06.2016, 17:46:52   #26
vonMutti
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Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Moment mal!
Du musst den Lenker verwenden der in deinem Schein eingetragen ist. Zubehörlenker mit ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) gibt es meiner Meinung nach nicht.
Ich kann dir zwar nicht sagen was das für ein Lenker ist, aber ich habe unter anderem schon KBA Nummern unter dem Gasgriff gesehen. Am besten auch mal die Armaturen abschrauben und da nachsehen.
Erst spät (über) gelesen. Gehe mal darauf ein. In den Papieren stehen gar keine Umbauten. Die Vorbesitzerin war da wohl ein wenig schludderig. Weder die Entdrosselung noch die wahrscheinliche Tieferlegung, noch der Lenkerumbau. Nichts steht drin. Ich bau den Lenker mal ab und schaue nochmal nach. Wenn irgendwas draufsteht, schaue ich im Netz mal nach der Freigabe o.ä. Die Tieferlegung fliegt eh raus. Die Entdrosslung wird nach Klassikfon´s Vergaserbegutachtung ausgetragen. Mal schauen was mit dem Lenker wird.
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