Nach § 51 StVZO (Begrenzungsleuchten= Standlicht) müssen die immer mitleuchten.
Krafträder ohne Beiwagen (also auch die GS) dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchte haben. Dann ist aber Satz 5 nicht anzuwenden. Satz 5: Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Also bei Solo-Motorrädern muss das Standlicht dann nicht ständig leuchten, es kann oder darf aber.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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