Zitat:
Zitat von Kay73
Warum machst Du nicht einfach die HU neu? Andernfalls hättest Du sie ohnehin abmelden müssen.
Die Überschreitung der HU ist eindeutig über die Uhrzeit im Kaufvertrag, ach Quatsch, Datum mit Jahr... DIR zuzuordnen.
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Das war schon die Frage in einem seiner anderen Treads.

Es gab genau dieses Thema letztens im MZ Forum. Haumichtod, ich find es nicht mehr. Es war sehr interessant. Ich glaube mich erinnern zu können, das grob: Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss TÜV vorhanden sein. Es gibt natürlich die oblig. Kulanzzeit. Darum bekommt man auch nur Fahrzeuge zugelassen, die noch TÜV haben. Manche hatten nämlich einfach zugelassene Rahmen liegen. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Das ist wohl nicht zulässig. Aber zum Theama. Erfahrungswerte zeigen, das man nur Fahrzeuge weg gibt, die abgemeldet sind. Wenn was passiert, wird die Versicherung dir was husten, anstatt zu zahlen. Für den Käufer ist es natürlich bequemer. Ich würde dir auf jeden Fall abraten, das Möp angemeldet her zu geben. ImHo