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Alt 18.07.2016, 17:37:32   #9
vonMutti
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Ist aber natürlich sehr verkaufsfördernd, die Maschine angemeldet zu haben / zu übergeben.
So kann der Käufer nicht nur probefahren sondern hat es auch sehr viel einfacher die Maschine zu überführen.
Nö .... kann man so nicht gelten lassen. Das ist glaube ich rechtlich nicht haltbar. Ohne TÜV keine Probefahrt. Ohne TÜV (Kulanzzeit mal ausgenommen, keine Zulassung mehr)

Im Gegenteil. Mittlerweile gibt es Strafen für manches ........ z.B. zugelassen und über 8 Monate kein TÜV = 40,-€ & 2 Punkte.

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Nicht jeder hat ein Auto mit Anhängerkupplung greifbar und auch das mieten eines passenden Anhängers ist mit Aufwand verbunden.
Dann sollte man sich das mit einem Moped nochmal überdenken.......... Einige Sachen sollten doch wohl nicht an einem fehlenden Anhänger oder Transporter liegen. Aber ! Jeder wie er es für richtig und vertretbar hält.
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