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Alt 22.07.2016, 06:58:06   #20
Campino
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Zitat von Coyote Beitrag anzeigen
Hallo,

3. Meine 37 Jahre alte RD steht auch schon mal ein Jahr im Keller rum,
wenn ich keine Lust auf HU habe. Wer soll da bitte mir wegen seit
12 Monaten abgelaufener HU an den Karren fahren ? Die Beamten
benötigten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, ohne den kommen
sie nicht in mein Haus. Eine Owi liegt liegt sowieso erst vor wenn ich
mit Fzg. ohne gültige HU öffentliche Straßen benutze. Auf Privatgrund
habe ich Hausrecht.

Das ist gefährliches Halbwissen.

Ich hab vor paar Wochen erst bei den freundlichen Herren der Executive angerufen um das genau zu erfragen...
Es ist auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Maschine nur in deinem Keller / Garage etc. steht.
Und das lässt sich auch nachverfolgen, da die Überwachungsvereine (TÜV DEKRA GTÜ etc.) Jede HU dokumentieren und melden müssen. --> die Polizei könnte theoretisch irgendwann bei dir klingeln und sich die Prüfberichte zeigen lassen.
(Du hast aber recht... solange kein Polizist ein Interesse daran hat dir eins rein zu würgen wird nix passieren)

Offiziell ist es aber auch eine Ordnungswidrigkeit wenn sie ohne HU + AU bei dir in der Garage steht und dazu musst du sie nicht einmal fahren.

Wenn du dein Motorrad einfach rumstehen haben willst ohne dabei ein "ungehorsamer Bürger" zu sein musst du es abmelden.
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Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst.
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