Zitat:
Zitat von gsmattis
Wo wir gerade ein perfektes Beispiel haben: Das ins Netz stellen von Fahreugen mit voll lesbaren Kennzeichen is NICHT verboten, solange man keinen Aufruf zur Vandale o.ä. startet.
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-.- passt super in den thread....
ich hatte mich schon gefreut, dass sich vll der Besitzer gemeldet hätte -.-
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Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst.
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