Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.10.2016, 17:02:00   #10
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Darüber regt man sich auf?

finde einen findigen Anwalt, und Du kannst mit dem Helm am Ellenbogen (dort getragen) ein Bußgeld wegen nicht getragenem Schutzhelm abwehren. (Oder auch nicht? Ich bin einfach nicht blöd genug, das zu probieren. Laut StVO, §21a steht da nur, daß der Helm getragen werden muß, nicht auch, wo.)


Ich finde, das ist das Prblem der Franzmänner.
Und auch, wenn das hierzulande käme, gäbe es wichtigeres, als sich darüber aufzuregen.
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten