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Alt 12.09.2004, 19:29:30   #2
Gast
 
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Soweit ich weiss, gilt dies mit einer EG-Betriebserlaubnis.
Die dürfte deine GS noch nicht haben.

Allerdings wird dir der Tüv wohl nicht den Stempel verwehren sondern lediglich einen geringen Mangel aufrücken....kann ich aus eigener Erfahrung berichten. (Stand 02/04)