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Alt 09.01.2017, 15:29:51   #6
Gacko
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Zitat:
Scheinwerfer und Blinker vorne sollten ab 1989 bis heute bei den nackten doch identisch sein, oder?
Nein, ab 2001 gab es andere Blinker und der Scheinwerfer hatte keinen Reflektor (das kleine runde Ding in der Mitte) mehr.

Prinzipiell passt aber alles an der Front P&P zwischen den Baujahren.

Ich würde bei dem Umbau von F auf nackich ja einen schicken neuen Klarglasscheinwerfer mit schöneren Haltern als die originalen anbauen.
Und wer freiwillig Originalblinker (egal ob < 2001 oder danach) anbaut, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Der TÜV muss es so oder so abnehmen, also doch lieber gleich was schickeres ran...

Zitat:
Dann hast du noch das Problem mit den Spiegeln, da die ja vorher an der Verkleidung befestigt waren. Da müsstest du dir dann auch Lenkerarmaturen des E-Modells organisieren und verbauen.
Die Armaturen der F sollten die Aufnahmen auch haben, nur durch nen Plastenippel verschlossen.

Zitat:
Wie erfahre ich, ob Teile die ich im Internet finde vom TÜV für mein Motorrad genehmigt werden?
Blinker und Spiegel brauchen nur eine E-Nr., der Scheinwerfer (solange es kein original Suzuki Teil ist) E-Nr. und HC/R Kennung.
Die Halterung musst du nicht vom TÜV abnehmen, aber sicherlich die Verkleidung austragen lassen.

Zu allen anderen Teilen am besten vorher mal mit einem TÜV Menschen sprechen.
Die sagen dir schon was geht und was nicht.

Geändert von Gacko (09.01.2017 um 15:40:14 Uhr) Grund: Tante Edit ist noch was eingefallen.
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