TÜV sagt...
...wenn sie nicht eingetragen werden sollen, sollten die Blinker für Vorne geprüft sein und die entsprechende E-Nummer haben. Zudem soll der Abstand von 56cm zueinander haben und nach vorne abstrahlen! Es müssen nicht die als Lenkerendenblinker angepriesenen und teuren Blinker sein, sondern einfach nur welche die für vorne zugelassen sind.
Freude
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